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Validierung: Der TÜV für Ihre Medizinprodukte.

Es handelt sich dabei um ein Verfahren, bei dem der gesamte Prozess der Instrumenten-Aufbereitung geprüft wird. Von der Analyse über die Durchführung bis hin zur Kontrolle: MELAG begleitet Sie durch den gesamten Validierungs-Prozess.

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  • Gesetzes-Konformität

    gemäß MPBetreibV

  • RKI-konformer Aufbereitungsprozess

    von der Reinigung bis zur Sterilisation

  • Zertifikat und Abschlussbericht

    durch ein akkreditiertes Labor

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Service liegt in unserer DNA

Validierungsservice bei Erst- und Re-Validierung

Von der Reinigung bis zur Lagerung validieren wir Ihre Aufbereitungsprozesse. Unter Berücksichtigung der baulichen, personellen und gerätetechnischen Gegebenheiten stimmen spezialisierte Validierungs-Techniker das Prüfverfahren auf Ihre Anforderungen ab und geben wertvolle Tipps zur sicheren Aufbereitung.

MELAG Thermodesinfektoren

MELAG Thermodesinfektoren

Validierung nach DIN EN ISO 15883

MELAG Autoklaven

MELAG Autoklaven

Validierung nach DIN EN ISO 17665

Careclave

Careclave

Validierung nach DIN EN ISO 15883 und 17665

MELAG Siegelgeräte

MELAG Siegelgeräte

Validierung durch einen jährlichen Siegelnahtfestigkeitstest

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MELAG Customer Service

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Egal ob Wartung, Validierung oder Reparatur - gemeinsam finden wir den idealen Ansprechpartner für Ihren Service:

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen: Fordern Sie entweder einen Rückruf zu der Zeit an, wann es für Sie am besten passt oder melden Sie sich direkt bei unserem Service-Center:

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(Mo. - Do.: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr).




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Wir stehen Ihnen jederzeit für ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch per Telefon oder mit unserem Rückruf-Service zur Seite.

Mo. - Do.: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr



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Unsere Kunden bestätigen es mit ihren Servicebewertungen: Ob Wartung, Validierung oder Reparatur – unsere Hygiene-Experten unterstützen bei Service-Anfragen kompetent und zuverlässig.

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20 Kundenbewertungen

Service

Bewertungen von Kunden

Podologiepraxis Mirjam Kahler-Feldmannverifiziert

Verlässlicher Support für unser MELAG Gerät

Service von MELAG für MELAG – darauf ist Verlass! Der MELAG Kundendienst hat uns mit einem exzellenten Service für unseren MELAG Euroklav 29 VS+ begeistert.

Anne-Sophie Lorenz verifiziert

Super Service

Toller Hygiene-Techniker - Wir und unser MELAtronic möchten den erstklassigen Service nicht mehr missen.

Anja Papenburg [Medizinisches Fußzentrum Gifhorn]verifiziert

Wir sind zufrieden

Wer könnte einen besseren Service bieten, als der Hersteller selbst? Beim technischen Service verlassen wir uns auf den MELAG Kundendienst!

Praxis Neumann

Freundliche Kommunikation + schnelle Wartung

Sehr freundlicher Techniker, der Termin lief absolut reibungslos. Wartung schnell erledigt und alles verständlich erklärt.

Andrea Krämerverifiziert

Danke ♥️

Herr Hudson ist ein sehr freundlicher und kompetenter Techniker. Die Arbeiten am Gerät wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Vielen Dank dafür!

Zahnarztpraxis Dr. Ralf Rippelverifiziert

Alles gut

Herr Faust ist ein sehr netter und kompetenter Mitarbeiter. Vielen Dank.

Dres. med. Varandani u. Varandani-Gogiaverifiziert

Service sehr gut

Ersatzteile, die ausgetauscht wurden, sollten mitgenommen werden zur Entsorgung. Sie kennen sich am besten aus mit der Entsorgung der unterschiedlichen Materialien.

Fußpflege Kibo Binder-Münsterverifiziert

Rundum zufrieden

Angenehmer und erfahrener Kundendienstmonteur, sehr empfehlenswert!

Dr. Krämer

Reparatur-Einsatz

Vielen Dank für die kurzfristige Hilfe beim Ausfall unseres Autoklaven. Aufgrund der Dringlichkeit konnten wir nicht lange warten und waren sehr dankbar für die schnelle Hilfe. Der Techniker, Herr Hofacker, hat das Problem sehr kompetent gelöst. Die Pumpe musste ausgetauscht werden, was dank des Ersatzteils in seinem Fahrzeug direkt vor Ort möglich war - vielen Dank!

HNO-Praxis Dr. Stetterverifiziert

Freundlich und kompetent

Bis jetzt waren alle Ihre Mitarbeiter immer sehr freundlich und kompetent! Sehr angenehm im Umgang! Machen Sie weiter so!

Peter Albrechtverifiziert

Empfehlung

Der Techniker war schnell vor Ort und hat sich sofort die Zeit genommen, das Gerät gründlich zu überprüfen. Besonders positiv war die ruhige und strukturierte Vorgehensweise während des Einsatzes. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Median Klinik Grünheideverifiziert

Top

Schnelle Reaktion und sehr angenehme Terminfindung bei freundlicher Kommunikation.

Zahnarztpraxis Pohlverifiziert

Schnelle Hilfe

Die Fernwartung verlief reibungslos. Herzlichen Dank dafür!

Dr. Debus [Hautarztpraxis Debus]verifiziert

Professionell

Sehr kompetenter, angenehmer und höflicher Mitarbeiter.

Dr. med. Bert Croneverifiziert

Gerätewartung

Unser "alter" Steri ist wie neu - herzlichen Dank!

Mandy Bodenstedtverifiziert

Alles supi

Ein sehr, sehr freundlicher, kompetenter Mitarbeiter.

Praxis für Zahnheilkunde Dr. Hoffmann

Kommunikation stimmt

Der Kundendienstmitarbeiter war sehr freundlich und hat sauber gearbeitet. Die Kommunikation im Vorfeld war einwandfrei.

Dr. M. Seidel

Gute Fernwartung

Die Fernwartung verlief unkompliziert und professionell.

Claudia Lange [Zahnzentrum MVZ]

Top Kundendienst

Insgesamt ein sehr zuverlässiger Kundendienst - Der Servicetechniker war freundlich, gut vorbereitet und hat die Wartung zügig durchgeführt.

Stefan Richter

Alles gut erklärt

Der Techniker hat sich Zeit genommen und alle Fragen aus dem Team beantwortet.

Validierung von Autoklaven, Thermo­desinfektoren und Siegel­geräten

Sterilisations- und Reinigungsprozesse gehören zu den sensibelsten Abläufen in jeder Arztpraxis, Klinik oder Laborumgebung. Nur wenn die gesamte Prozesskette regelmäßig überprüft und nachweislich validiert wird, lassen sich Infektionsrisiken zuverlässig ausschließen und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV, § 8) verknüpft die „ordnungsgemäße Aufbereitung“ direkt mit der Einhaltung der KRINKO/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Wer sich an diese Richtlinien hält, ist rechtlich abgesichert.

Die Validierung stellt in diesem Zusammenhang den entscheidenden Nachweis dar: Sie dokumentiert, dass ein Aufbereitungsprozess auch unter den konkreten Bedingungen der Praxis oder Klinik sicher und reproduzierbar funktioniert. Laut KRINKO-BfArM-Empfehlung müssen daher alle Verfahren zur Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten validiert sein.

Damit steht fest: Ohne eine valide und nachvollziehbare Prozessprüfung ist die Patientensicherheit nicht dauerhaft gewährleistet.

Frist zur Erstvalidierung – Wie lange haben Betreiber wirklich Zeit?

Nach der Anschaffung eines neuen Sterilisators (Autoklaven) oder Thermodesinfektors bzw. Reinigungs- und Desinfektionsgeräts (RDG) taucht bei vielen Betreibern dieselbe Unsicherheit auf:
Darf das Gerät sofort für die Aufbereitung von Instrumenten genutzt werden – oder muss zuerst zwingend die Erstvalidierung abgeschlossen sein?

Diese Frage ist in der Praxis hochrelevant, da zwischen Lieferung und dem Termin mit einem Validierer oftmals mehrere Wochen vergehen können.


Darf ohne Erstvalidierung schon aufbereitet werden?

Theoretisch schreiben Fachgesellschaften wie die DGSV in ihren Validierungsleitlinien vor, dass ein Gerät erst nach abgeschlossener Erstvalidierung in Betrieb genommen werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Diese Leitlinien sind keine rechtlich bindenden Vorschriften, sondern Empfehlungen. Entscheidend bleibt die KRINKO-BfArM-Empfehlung und die Bewertung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Hinzu kommt: Medizinprodukte durchlaufen vor ihrer Markteinführung eine Typprüfung. Damit ist bereits bestätigt, dass die Geräte grundsätzlich sicher und zweckmäßig arbeiten. Die Validierung vor Ort ergänzt diesen Nachweis und stellt sicher, dass das Gerät unter den individuellen Bedingungen einer Praxis korrekt eingesetzt wird.


Warum eine gewisse Wartezeit sinnvoll ist

Für die Leistungsqualifikation (LQ) werden sogenannte Beladungsmuster definiert – also typische Bestückungen des Gerätes im Praxisalltag. Gerade wenn ein Gerät neu angeschafft wird, fehlen diese Erfahrungswerte zu Beginn.

Eine zu früh durchgeführte Validierung birgt somit die Gefahr, dass später Anpassungen notwendig werden und Teile des Verfahrens wiederholt werden müssen. Deshalb ist es oft besser, erst einige Wochen Erfahrung im praktischen Betrieb zu sammeln, bevor die Validierung erfolgt.

Empfohlener Zeitraum für die Erstvalidierung

Der gängige Standard – und auch die Ansicht vieler Aufsichtsbehörden – sieht so aus:

  • Nach der fachgerechten Aufstellung durch eine qualifizierte Fachkraft sollte das Gerät innerhalb von 4 bis 8 Wochen validiert werden.

  • Dieser Zeitraum ermöglicht es, die Praxisabläufe optimal auf das neue Gerät abzustimmen.

  • Gleichzeitig wird die Patientensicherheit nicht gefährdet, da die Geräte bereits durch die Baumusterprüfung ihre grundsätzliche Funktionsfähigkeit nachgewiesen haben.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über Übergangsfristen trifft stets die zuständige Aufsichtsbehörde. Betreiber sollten sich deshalb frühzeitig informieren und rechtzeitig einen Termin mit einem Validierer vereinbaren.

Frequently asked questions (FAQ)

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!

Unter Validierung versteht man die Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein Prozess (hier der Aufbereitungsprozess) kontinuierlich ein Produkt erzeugt, dass den festgelegten Vorgaben entspricht.

Bei einer Validierung in der Medizintechnik geht es demnach nicht nur um Geräte (Autoklav oder RDG), sondern um den gesamten Prozess der Instrumentenaufbereitung. Geprüft werden beispielsweise:

  • Aufbereitungsraum (Trennung rein/unrein – Workflow)

  • Einstufung der Medizinprodukte in Risikoklassen

  • Arbeitsanweisungen und Qualitätsmanagement

  • Sachkenntnis der aufbereitenden Mitarbeiter/-innen 

Bei der Validierung der Instrumentenaufbereitung wird so nachgewiesen, dass steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte immer die gleichen Ergebnisse vorweisen. Eine Validierung erbringt somit den Nachweis, dass die Aufbereitung und die dekontaminierten Insturmente die Gesundheit von Patienten, Anwendern, Betreibern und Dritten nicht gefährden.

Die Antwort lautet: Ja!

Grundlage für die Pflicht der Validierung bei der Instrumentenaufbereitung ist § 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):

„Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar
gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden.“

Die Überprüfung des validierten Verfahrens wird je nach Region durch die Gewerbeaufsicht, das Regierungspräsidium, das Landesamt für Verbraucherschutz oder das Gesundheitsamt durchgeführt. Die rechtliche Grundlage ist neben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unter anderem die KRINKO-Empfehlung, sowie die Empfehlung der DGSV, AEMP und der BfArM.



Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) müssen folgende Geräte in regelmäßigen Abständen validiert werden:

  • Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (Thermodesinfektoren wie MELAtherm)

  • Siegelgeräte (Folienschweißgeräte wie MELAseal)

  • Sterilisatoren (aller Bauarten wie Vacuklav) 

  • Kombi-Geräte für die Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten (Careclave)



Sterilisations-, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte müssen nach der Inbetriebnahme validiert werden. Entsprechende Normen definieren die zeitlichen Abstände für eine Re-Validierung / erneute Leistungsbeurteilung:

Bei z.B. Autoklaven gilt die internationale Norm DIN EN ISO 17665. Sie besagt, dass Autoklaven in einem zeitlichen Rhythmus von 12 Monaten validiert werden müssen. Eine Ausnahme stellt die Norm DIN SPEC 58929 dar, nach der unter bestimmten Voraussetzungen die Validierung nach einer Risikobeurteilung auch in einem Intervall von 24 Monaten möglich ist. Das verlängerte Validierungsintervall muss jedoch von regionalen Behörden sowie vom Validierer selbst anerkannt werden.



Die Validierung von Medizinprodukten bei der Instrumentenaufbereitung gliedert sich in der Regel in drei Teile auf:

  • Installationsqualifikation (IQ)

  • Betriebsqualifikation (BQ)

  • Leistungsqualifikation (LQ)

Installationsqualifikation (IQ):

In diesem Teil wird zunächst geprüft, inwieweit das Gerät mit der Bestellung übereinstimmt. Im Anschluss werden mit Blick auf den Installationsplan sämtliche Anschlüsse sowie die Medienqualität und -versorgung in Augenschein genommen. Es gibt verschiedene Probeläufe mit und ohne Testbeladung und alles wird unter sicherheitstechnischen Aspekten beleuchtet. Abgerundet wird die Installationsqualifikation mit der dokumentierten Einweisung und der Übergabe der Bedienungsanleitung.

Betriebsqualifikation (BQ):

An dieser Stelle wird überprüft, ob die Geräte und die Medienversorgung mit den Spezifikationen der Hersteller und den Anforderungen der Normen übereinstimmen. Die Beladung und deren Träger werden auf ihre Eignung getestet, ebenso wie Türen und Verriegelungsmechanismen sowie Temperatursteuerung, Mediendosierung, Wasserqualität, Störungsanzeigen und die Korrektheit des Prozessablaufs überprüft werden.

Leistungsqualifikation (LQ):

Bei der Leistungsqualifikation werden die Leistungsfähigkeit des Geräts sowie die ordnungsgemäße Funktion aller Geräteteile geprüft. Die Leistungsqualifikation ist das Erbringen und Dokumentieren des Nachweises, dass das Gerät, so wie es installiert ist, dauerhaft in Übereinstimmung mit den vorbestimmten Kriterien arbeitet und dadurch
Produkte erhalten werden, die Ihre Spezifikationen erfüllen.

Die Installationsqualifikation und die Betriebsqualifikation sind nur bei der Auslieferung und Installation eines Geräts notwendig. Die Leistungsqualifikation ist der Validierungsteil, der wiederkehrend erfolgen muss.



  • Installations- und Aufstellungsprotokoll

  • Letztes Wartungsprotokoll

  • Die letzten Validierungsberichte (sofern bereits validiert)

  • Hygieneplan (es wird geprüft, ob dieser vorhanden, aktuell und ausgefüllt ist)

  • Sicherheitsdatenblätter/Datenblätter zu den in der Praxis verwendeten Aufbereitungschemikalien

  • Praxiseigene Standardarbeitsanweisung zu den Abläufen der Aufbereitung

  • Praxiseigene Risikoeinstufung der Instrumente

  • Herstelleranweisungen (EN 17664) zur Aufbereitung der Medizinprodukte

  • Praxiseigene Beladungsmuster für die Praxis

  • Praxiseigene Pack- und Sieblisten (z. B. Bestückung OST-Tray)

  • Schulungsnachweise Mitarbeiter/-innen Hygiene, sofern vorhanden



Der Unterschied zwischen der Erst- und der Revalidierung liegt grundsätzlich im Umfang der Prüfungen.

Bei der Erstvalidierung wird nach der Installationsqualifikation (IQ) und der Betriebsqualifikation (BQ) die Leistungsqualifikation (LQ) in drei Durchläufen durchgeführt.

Bei einer Revalidierung wird geprüft, ob sich an der Installationsqualifikation (IQ) und der Betriebsqualifikation (BQ) etwas verändert hat. Wenn nicht, werden diese Bereiche nicht weiter abgefragt und die Leistungsqualifikation (LQ) im Normalfall in einem Durchlauf
durchgeführt.



Wie lange eine Validierung dauert, hängt zunächst einmal davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Revalidierung handelt. Bei einer Erstvalidierung wird die Leistungsqualifikation in drei Durchläufen durchgeführt und dauert dementsprechend länger als bei einer Revalidierung, bei der die Leistungsqualifikation i.d.R. einmalig durchgeführt wird.

Je nach Gerät dauert eine Validierung daher zwischen 2 und 5 Stunden.

Um am Tag der Validierung optimal vorbereitet zu sein, sollte man folgende Dinge tun:

  • Bereiten Sie vor dem Termin alle notwendigen Validierungs-Dokumente vor

  • Sorgen Sie für mindestens eine volle Geräte-Beladung mit real kontaminierten Instrumenten

  • Die Prüfbeladung sollte alle Instrumentenfamilien und -gruppen abdecken  

  • Bei RDG sollten folgende Instrumente enthalten sein: 3 Hohlkörper, Jede Produktfamilie/Materialart (Kunststoff, Metall, mit Gelenk, ohne Gelenk), Komplizierteste Hohlkörper (z. B. ZEG-Spitzen, Hand- und Winkelstücke), Längste Schläuche (z. B. Absaugschläuche, Anästhesieschläuche)

  • Bei Autoklaven sollten folgende Instrumente enthalten sein: Jede Produktfamilie/Materialart (massiv, porös, Kunststoff, Metall), Jede Verpackung (Container, Klarsicht, Papier, Vlies), Komplizierteste Hohlkörper (z. B. ZEG-Spitzen, Hand- und Winkelstücke), Längste Schläuche (z. B. Absaugschläuche, Anästhesieschläuche)

  • Sorgen Sie vor der Validierung eines Autoklaven dafür, dass sich das Gerät in kaltem Zustand befindet (also vorher rechtzeitig ausgeschaltet wurde)



Die Validierung bezieht sich auf die Bewertung des gesamten internen Aufbereitungsprozesses vor Ort, der speziell auf die individuellen Prozesse, Aufbereitungsgeräte und Instrumente einer Einrichtung und Praxis zugeschnitten ist. Sie ist eine entscheidende Qualitätssicherungsmaßnahme für die Aufbereitung von Medizinprodukten.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Instandhaltung bzw. Wartung auf die Überprüfung der Funktionalität eines Produkts gemäß den Herstellerangaben. Diese regelmäßig geplanten Überprüfungen werden entweder in bestimmten Zeitabständen oder nach einer bestimmten Betriebszeit durchgeführt.

Sowohl die Wartung als auch die Validierung sind gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtend durchzuführen.

Die Validierungsrichtlinie RDG 3. Auflage legt fest, eine Wartungen vor der Validierung durchzuführen. Gemäß der ist festgelegt: „Eine Wartung muss innerhalb 4-6 Wochen vor einer erneuten Leistungsqualifikation (LQ) durchgeführt werden“

In der 4. und laktuellen Auflage der Validierungsrichtlinie RDG werden jedoch keine konkreten Zeiträume mehr genannt. Stattdessen werden folgende Empfehlungen in den Validierungsrichtlinien gegeben:

"Da Hersteller immer mehr zwischen sicherheitsrelevanter Inspektion und Wartung sowie vorbeugender Wartung unterscheiden, sind Wartungen nur unabhängig von - Intervallen Erneuter Leistungsqualifikationen - möglich. Die KRINKO Empfehlung, Normen und Richtlinien gehen in letzter Zeit immer mehr in die Richtung, dass nach jeder Instandhaltung eine erneute Leistungsqualifikation/ Beurteilung erfolgen muss."

Es ist somit nicht zwingend erforderlich, vor der Validierung bzw. Revalidierung eine Wartung durchzuführen. Es ist jedoch wichtig, dass die regulären Wartungstermine gemäß den Herstellervorgaben eingehalten wurden.

Es liegt in der Verantwortung des Servicemitarbeiters, der die Reparatur durchführt, zu entscheiden, ob die Reparatur einen potenziell negativen Einfluss auf die Prozessergebnisse haben könnte und daher eine erneute Leistungsbewertung oder Revalidierung erfordert.

Nein, es ist nicht notwendig, die Praxis während des Validierungsprozesses zu schließen. Es ist jedoch wichtig, dass real-verschmutzte Instrumente für die Validierung benötigt werden, um den Prozess gründlich zu überprüfen und zu validieren. Dies ermöglicht eine realistische Bewertung der Leistung des Thermodesinfektors oder Sterilisators unter praxis-nahen Betriebsbedingungen.


Bitte beachten Sie, dass die für die Validierung erforderlichen Instrumente vorübergehend nicht verfügbar sein können. Es ist daher ratsam, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Praxisbetrieb während dieser Zeit reibungslos weiterlaufen kann, ohne auf die betreffenden Instrumente und Aufbereitungsgeräte angewiesen zu sein.